Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Umzugskompass Josef Abel GmbH

Allgemeines

Die Umzugskompass Josef Abel GmbH, nachfolgend Möbelspediteur genannt, erbringt Leistungen im Bereich des Möbeltransports. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge und Angebote, die mit dem Möbelspediteur geschlossen werden.

Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transportes heranziehen. Zusätzliche Leistungen führt der Möbelspediteur unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Hierfür ist das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Sammeltransport

Der Umzug kann auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

Haftung

Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet der Möbelspediteur nur in folgenden Fällen:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Möbelspediteurs beruhen,
  • Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Möbelspediteurs oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Möbelspediteurs beruhen, oder
  • Verletzung wesentlicher Vertrauenspflichten.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Im Übrigen haftet der Auftraggeber neben einem solchen Dritten jedenfalls gesamtschuldnerisch für das vereinbarte Entgelt.

Transportsicherungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi Geräte, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung einer fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.

Nachprüfung durch den Auftraggeber
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Fälligkeit des Entgelts
Das Entgelt ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in gleichwertiger Zahlungsmittel-Form zu bezahlen. Bar-Auslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

Rücktritt vom Vertrag
§ 6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch einschlägige Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch § 415 HGB, § 346 BGB ersetzt.

Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

Gerichtsstand und Rechtswahl
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt Ebersberg als Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.

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